Unfall beim rückwärts Ausparken: Wer ist schuld?
Im Parkhaus am Flughafen, auf dem Supermarktparkplatz oder beim Parken an einer belebten Straße ist es schnell passiert: ein Unfall beim rückwärts Ausparken. Man hatte doch in alle Richtungen geschaut und doch war da ein anderes Fahrzeug im toten Winkel. Da stellt sich natürlich die Frage: Wer ist Schuld, wenn es beim Rückwärtsfahren kracht? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um den Unfall beim rückwärts Ausparken zusammengestellt.
In Parkhäusern und auf Außenparkplätzen kann man schon rein technisch bedingt meistens nur Schritt fahren. Man sollte also meinen, dass es nur ausgesprochen selten zu Unfällen kommt. Dem ist aber nicht so: Zusammen mit falschem Abbiegen, Wenden, Ein- oder Anfahren zählt Rückwärtsfahren zu den häufigsten Unfallursachen, wie aus Zahlen vom Statistischen Bundesamt hervorgeht. Im Jahr 2019 gab es 56 471 Unfälle in Deutschland, die auf diese Ursachen zurückzuführen sind – immerhin durchschnittlich 155 pro Tag. Im öffentlichen Parkraum und auf Privatparkplätzen stehen die Autos dicht an dicht – entsprechend häufig kommt es zu Kollisionen unterschiedlicher Art.
Aufsehen hat in diesem Zusammenhang ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken erregt. Die Klägerin hatte parallel zur Straße an einem Bürgersteig geparkt und war rückwärts in die Fahrbahn eingefahren. Ein im fließenden Verkehr befindliches Fahrzeug kollidierte mit dem Wagen der Frau. Die Klägerin behauptete, schon seit einiger Zeit auf der Fahrbahn gestanden zu haben, sodass sich der nachfolgende Verkehr auf sie hätte einstellen können. Laut der Klägerin hätte der Auffahrende ihren Wagen erkennen und bremsen müssen. Das Gericht wies die Klage ab (AZ: 4 U 6/20, Oberlandesgericht Saarbrücken).
Unfall beim rückwärts Ausparken: gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Ausparkenden
Spannend ist die Urteilsbegründung für alle, die rückwärts ausparken und an einem Unfall beteiligt sind: Für Fahrer, die rückwärts aus einer Parklücke fahren, gilt eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Das bedeutet: Wer in eine Straße einbiegt, muss besonders gut aufpassen und sich auf den fließenden Verkehr auf der Straße einstellen. Das gilt natürlich in Parkhäusern und auf Außenparkplätzen ebenso, wenn man dort aus einer Parklücke in die Durchfahrt einbiegt und dort ein Fahrzeug längs kommt, mit dem man kollidieren könnte. Wenn sich ein Fahrer beim rückwärts Ausparken nicht an die Sorgfaltspflicht hält und es zu einem Unfall kommt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er die Schuld für die Kollision bekommt und schlimmstenfalls allein haften muss. Das kommt aufgrund des Anscheinsbeweises zustande.
Beim Anscheinsbeweis handelt es sich um eine Methode der mittelbaren Beweisführung, die auf Erfahrungssätzen aus bereits in der Vergangenheit bewiesenen Tatsachen beruht. Im Bezug auf das rückwärts Ausparken geht man davon aus, dass der Rückwärtsfahrende schuld ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Die Klägerin konnte nicht ausreichend belegen, dass sie für die anderen Verkehrsteilnehmer als ein Hindernis erkennbar war. „Und Zweifel, so das Gericht, gingen zulasten desjenigen, gegen den der Anscheinsbeweis gelte“, wie etwa das News-Portal T-Online.de in diesem Zusammenhang berichtet.
FAQs: die wichtigsten Fragen rund um den Unfall beim rückwärts Ausparken
Wir haben Ihnen nachfolgend kurz und knapp die wichtigsten Fragen und Antworten zu Unfällen beim rückwärts Ausparken zusammengestellt.
Wer haftet beim Ausparken? Wer ist Schuld beim Ausparken?
Grundsätzlich muss hier der Einzelfall durch die Polizei und weitere sachverständige Personen begutachtet werden. Im Zweifelsfall kommt es zu einem Rechtsstreit. Wer beim Ausparken haftet und wer schuld ist, kann man somit nicht pauschal sagen. In der Regel wird jedoch aufgrund des geltenden Anscheinsbeweises erst einmal davon ausgegangen, dass der Ausparkende schuld ist. Denn was man mit Gewissheit sagen kann, ist, dass der Autofahrer, der ausparkt, eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern – auch Fußgängern und Fahrradfahrern – hat und die Wahrscheinlichkeit somit relativ hoch ist, dass der rückwärts Ausparkende die Schuld bei einer Kollision bekommt und wohlmöglich haften muss.
Wer hat Schuld, wenn beide rückwärts fahren?
Wie in allen anderen Fällen, kommt es natürlich auch hier auf den Einzelfall an. Wenn beide rückwärts fahren und kollidieren, haften beide Fahrer in der Regel zur Hälfte. Anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug schon steht. Die Bewegung ist entscheidend, wie der Bundesgerichtshof geurteilt hat (AZ: VI ZR 6/15). Allerdings muss der Fahrer, der zuerst gestanden hat, dies ausreichend belegen – etwa durch Zeugen. Kann er das nicht, teilen sich die Fahrer die Haftung und die Schuld, wenn beide rückwärts fahren.
Fazit – Unfall beim rückwärts Ausparken: Wer rückwärts fährt, muss höllisch aufpassen
Das Rückwärtsausparken will geübt sein – egal ob auf dem Supermarktplatz, beim Parken am Flughafen oder einfach am Straßenrand. Denn man sieht nur sehr eingeschränkt, was hinter dem Auto vor sich geht. Moderne Fahrzeuge sind deshalb häufig mit Weitwinkel-Rückfahrkameras ausgestattet. Das kann man jedoch derzeit noch nicht als Standard voraussetzen. Wer mit seinem Auto rückwärts ausparkt, unterliegt deshalb einer besonderen Sorgfaltspflicht. Sprich: Er sollte lieber drei Mal schauen, ob kein anderes Fahrzeug kommt, mit dem er kollidieren kann. Oder falls möglich, einen Beifahrer bitten, auszusteigen und die Lage zu überprüfen.
Die Sorgfalt gilt grundsätzlich natürlich nicht nur für andere Autos: Auch Fußgänger – insbesondere Kinder – und Radfahrer sind schnell gefährdet. Anstatt sich also im Nachhinein mit langwierigen Gerichtsprozessen herumzuschlagen, sollten sich Autofahrer – auch in der Hektik des Alltags und stressigen Situationen – darum bemühen, es beim rückwärtsausparken erst gar nicht zu einem Unfall kommen zu lassen. Denn aufgrund ihrer besonderen Sorgfaltspflicht und des Anscheinsbeweises vor Gericht sind sie an einem Unfall erst einmal schuld – es sei denn, sie können das Gegenteil beweisen.
Die Informationen in diesem Beitrag dienen lediglich Ihrer Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Im Schadensfall sollten Sie unbedingt die Polizei zur Beweisaufnahme, einen Rechtsbeistand und einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Umstände Ihres Einzelfalles berücksichtigen kann.
22. Februar 2021
40435 Aufrufe
Ich stand auf der Straßen seite war gerade vorvärts ausgeparkt und wartete auf meine frau die dann einstieg dann parkte ein fahrzeu aus und krachte mir hinten links aus mein fahrzeug .