Schneechaos am Flughafen: Welche Rechte Fluggäste haben
Der Winter verspricht viel Ski- und Rodelspaß, doch für Fluggäste führt das Schneechaos am Flughafen häufig zu verspäteten oder sogar annullierten Flügen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass an einem europäischen Flughafen für Passagiere auch Rechte bestehen, die in diesen Fällen geltend gemacht werden können. Welche das sind, erläutert der folgende Ratgeber.
Bestehen bei einer Verspätung oder einem Flugausfall aufgrund von Schneechaos am Flughafen Ansprüche?
Muss der Flughafen aufgrund des Schneefalls gesperrt werden und der Flieger kann nur mit einer Verzögerung starten oder muss sogar gestrichen werden, da der Flug zu riskant ist, liegt eine höhere Gewalt vor, sodass die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss. Anders verhält es sich allerdings, wenn sie an der Tatsache mitschuldig ist, beispielsweise wenn sich die Airline nicht ausreichend auf den Winter vorbereitet und die Maschine nicht rechtzeitig enteist hat. In diesem Fall kann dem Fluggast eine Entschädigung von mehreren hundert Euro zustehen, da das Wetter vorhersehbar war. Die Airlines versuchen meist, diese Flugausfälle oder -verspätungen als höhere Gewalt einzustufen. Daher bleibt häufig nichts anderes übrig, die Ansprüche einzuklagen. Eine gute Beweismöglichkeit ist es, wenn die Flieger von anderen Gesellschaften pünktlich starteten.
Passagieren stehen Betreuungsleistungen zu
Passagiere haben bei Verspätungen oder Ausfällen aufgrund von Schneechaos am Flughafen laut der Verordnung der EU einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Verzögert sich der Abflug bei einer Kurzstrecke von bis zu 1500 Kilometer zwei Stunden, bei einer Mittelstrecke bis zu 3500 Kilometer drei Stunden bei Mittelstrecken und bei einer Langstrecke vier Stunden, muss bei Schneechaos am Flughafen nicht nur für das leibliche Wohl des Fluggastes gesorgt werden. Es besteht ein Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Telefongespräche, Faxe oder E-Mails und bei Bedarf auf Hotelübernachtungen inklusive Transfer. Grundsätzlich ist die Airline verpflichtet, alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Fluggast schnellstmöglich an das Ziel zu bringen, beispielsweise durch eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug oder die Beförderung von einem benachbarten Flughafen. Bei der Verspätung des Fluges ab fünf Stunden ist der Passagier bei Schneechaos am Flughafen zudem berechtigt, das Ticket zurückzugeben und eine Erstattung der Kosten einzufordern.
Was gibt es bei einem Schneecaos am Flughafen zu beachten?
Informationen über Flugverspätungen erhalten die Passagiere heutzutage sehr früh schon im Internet, zum Beispiel auf der Webseite des Flughafens. Der Fluggast sollte allerdings auch bei einer Verspätung oder einem Ausfall des Flugs auf jeden Fall zur normalen Abfertigungszeit zum Airport fahren, falls es mit der Airline oder dem Reiseveranstalter nicht anders telefonisch abgesprochen wurde. Bei einer Flugverspätung sollte der Passagier unbedingt am Flughafen bleiben, zumindest, wenn er keine schriftliche Bestätigung über eine neue Abflugzeit erhalten hat. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Foto von der neuen Abflugzeit zu machen, bevor der Flughafen verlassen wird, denn ein Beweis ist stets sinnvoll. Immer wieder sitzen Fluggäste am Flughafen fest und müssen stundenlang oder oftmals sogar über die Nacht auf ihren neuen Flug warten. Meist sind sie jedoch dazu gezwungen, da die Fluggesellschaft nicht sagen kann, wann ihr Flug startet. Bis keine schriftliche Bestätigung vorliegt, sollte dies auch bei einem Schneechaos am Flughafen auf alle Fälle befolgt werden.
Bild oben: © chalabala – Fotolia.com
23. Dezember 2015
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