Einfuhr verboten: Die verrücktesten Zollbestimmungen

Zoll am Flughafen

Der Urlaub ist vorbei, die Einreise ins Heimatland steht bevor – doch oftmals wartet am Zoll die böse Überraschung. Auch bei der Ankunft an einem mehr oder minder exotischen Reiseziel muss man verrückte Zollbestimmungen über sich ergehen lassen. Dass alkoholische Getränke und Tabakwaren nur bis zu einer bestimmten Menge erlaubt sind, wird dem einen oder anderen Urlauber noch geläufig sein. Allerdings gibt es bei der Einreise in manche Länder spezifische Bestimmungen, mit denen man nicht unbedingt rechnen würde.

1. Reisen ohne Einkaufsgrenzen innerhalb der EU

Die gute Nachricht zuerst: Innerhalb der EU darf nach Herzenslust geshoppt werden. Solange Mitbringsel, Lebensmittelvorräte und Co. nachweislich für den eigenen Bedarf verwendet werden, erhebt der Zoll keine zusätzlichen Gebühren. Dass manche Länder wie beispielsweise Norwegen oder die Schweiz trotz ihrer Lage nicht zur EU gehören, sollte hierbei nicht vergessen werden. In diesen Staaten wird die Einkaufsfreude also ein wenig geschmälert, da am Ende des Urlaubs Zollgebühren auf Sie warten.

2. Kleidung und Lebensmittel: Nicht überall ist alles möglich

Schwieriger ist es bei der Ausreise aus der EU: Denn viele Länder haben verrückte Zollbestimmungen und erlauben beispielsweise keine Einfuhr frischer Nahrungsmittel. Honig hat bei der Einreise in Neuseeland nichts zu suchen, bei Missachtung dieser Bestimmung drohen Strafen. Reisen Sie jedoch mit einem Kleinkind, so könnten Sie Glück haben: Babynahrung wird von der Regelung meist ausgenommen. Auch bei Kleidung gibt es einige Vorschriften zu beachten, obwohl beispielsweise aus der Türkei sogar gefälschte Markenware eingeführt werden darf. Verrückte Zollbestimmungen gibt es auch bei Textilien aus Nordkorea oder Weißrussland: Sie bedürfen einer schriftlichen Genehmigung, bevor sie ihren Weg ins Heimatland antreten dürfen. Textilien im Wert von bis zu 1.500 Euro sind in der Regel für den Eigenbedarf zollfrei.

3. Böse Überraschung mit der Kinderüberraschung

Auch kleinere Produkte, über die man sich bei der Urlaubsreise vermutlich so gar keine Gedanken macht, können eine Falle stellen. So sind etwa die in Deutschland sehr beliebten Überraschungseier aus Schokolade in den USA strengstens untersagt: Verrückte Zollbestimmungen verbieten dies. Das Mitführen der eigentlich so unschuldigen Süßigkeit im Reisegepäck kann empfindliche Strafen nach sich ziehen – bis hin zu teuren Bußgeldern, die den Wert der Nascherei bei Weitem übersteigen. Hier steckt schlicht die Angst dahinter, dass sich Kinder am nicht essbaren Spielzeug des Ü-Eis verschlucken könnten. Alle weiteren Naschprodukte sind allerdings, sofern sie keinen Alkohol enthalten, in den USA erlaubt. Verboten sind hingegen Pflanzen, frisches Obst, Fleisch und Fisch.

4. Moderne Souvenirs statt Antiquitäten

Verrückte Zollbestimmungen machen auch in Afrika nicht vor den Touristen Halt: Beim Souvenirkauf in Ägypten sollte man auf antike Mitbringsel verzichten. Denn diese Gegenstände dürfen aus dem afrikanischen Land nicht mitgenommen werden. Ebenso legt die Volksrepublik China großen Wert auf ihre alten Münzen: Sind sie vor 1949 datiert, müssen sie im Land verbleiben. Und wer ins ferne Thailand reist, sollte sich besser keine Hoffnungen auf die typische, kleine Buddhafigur machen. Nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung darf der Mini-Buddha mit nach Deutschland.

Abschließend sei gesagt: Verrückte Zollbestimmungen gibt es eigentlich in jedem Land. Sie für alle Staaten weltweit aufzuführen, könnte aber ganze Bücher füllen. Daher bleibt der wichtigste Tipp: Informieren Sie sich vor der Einreise in ein fremdes Land ausführlich über die jeweiligen Zollvorschriften, so abwegig sie auch sein mögen. Dann steht einem erfolgreichen Urlaub mit ausgiebigem Souvenir-Shoppen nichts mehr im Wege!

iStock: ©iStock.com/tzahiV

3. März 2016

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