Parken mit Parkscheibe – Das macht fast jeder falsch
Auf vielen Parkplätzen können Autofahrer zeitlich begrenzt parken, ohne sich ein häufig teures Parkticket kaufen zu müssen, indem sie die blaue Scheibe verwenden. Dennoch gibt es bei der Parkscheibe Regeln, die Ihr unbedingt beachten solltet, um nicht trotzdem ein Knöllchen zu bekommen!
Das freut das Autofahrer-Herz: Ein Parkplatz direkt vor dem Geschäft, für den man keinen Parkschein ziehen muss – kein Laufen zum Automat, kein Kramen nach Kleingeld. Aber die Parkzeit ist auf 30 Minuten begrenzt. Auf manchen öffentlichen und privaten Parkplätzen darf beispeilsweise eine halbe, eine ganze oder sogar zwei Stunden kostenlos mit Parkscheibe geparkt werden. Eigentlich eine ganz entspannte Angelegenheit – reicht doch eine halbe Stunde häufig, um die Einkäufe zu erledigen. Mal angenommen, es ist 14.08 Uhr und der Parkplatz ist für 30 Minuten kostenloses Parken ausgewiesen. Heißt das dann, ich muss um 14.38 Uhr wieder beim Auto sein?!
Regeln können auch zum Vorteil der Autofahrer sein
Die Regelungen mit der Parkscheibe müssen nicht unbedingt zum Nachteil des Autofahrers sein. Im Grunde gibt es drei Dinge, die man beachten muss, um ein entspanntes Leben mit Parkscheiben und kostenlosen Parkplätzen zu führen, ohne ein Knöllchen zu riskieren.
Darf man die Parkuhr aufrunden oder muss man sie abrunden?
Bleiben wir bei dem Beispiel von eben. Wir haben um 14.08 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Geschäft unseres Vertrauens geparkt. Der Parkplatz ist ausgewiesen, um dort eine halbe Stunde mit Parkuhr zu stehen. Das würde doch eigentlich bedeuten, dass wir das Blatt unserer Parkuhr auf kurz nach zwei Uhr stellen und spätestens um 14.38 Uhr wieder am Wagen sind, um kein Knöllchen zu riskieren. Doch da ist das Recht auf unserer Seite. Für das deutsche Verkehrsrecht unglaublich, aber wahr: Wir müssen unsere Parkuhr nicht abrunden, sondern dürfen tatsächlich bis auf die nächste halbe Stunde aufrunden! Wir dürfen unsere Parkuhr auf 14.30 Uhr einstellen und dürfen somit bis 15 Uhr nach Herzenslust shoppen gehen. Insgesamt satte 52 Minuten, denn die Parkzeit muss nie abgerundet werden! Nicht ganz so gut läuft es, wenn Ihr um 14.28 Uhr ankommt. Auch dann dürft Ihr die Ankunftszeit nur auf 14.30 Uhr aufrunden. Zumindest theoretisch könnte man dann natürlich bis 14.35 Uhr im Auto sitzen bleiben und hätte danach satte 55 Minuten zum Shoppen. So oder so ist diese Parkzeitregelung absolut zu Gunsten der Autofahrer. Ihr könnt euch also immer auf einen kostenlosen Kurzzeit-Parkplatz freuen!
So muss eine Parkscheibe korrekt aussehen
Parkscheiben gibt es in allen erdenklichen Farben und Formen: Als Variante aus Pappe oder aus Plastik. Praktische Modelle haben Einkaufswagenchips integriert und können gleichzeitig als Eiskratzer verwendet werden. Kreative Designer haben einen ganzen Haufen von Varianten erdacht: In Pink mit Schriftzug „bin shoppen!“ gibt es die Scheiben beispielsweise beim großen Online-Versandhändler. Ihr solltet also beim Kauf darauf achten, dass die Parkscheibe eine Zulassung nach Straßenverkehrsordnung hat und Politessen nicht animiert, Euch doch ein Knöllchen zu schreiben. Auf der sicheren Seite seid Ihr mit einer Scheibe, die Blau und Weiß ist, 11 Zentimeter breit und 15 hoch ist und keine unnötigen Schnörkel hat.
Was Mitarbeiter des Ordnungsamts ganz sicher anregt, Euch einen Strafzettel zu schreiben, ist eine mitlaufende Parkuhr mit Batterie. Im Internet werden sie mit dem Slogan „Nie wieder einen Strafzettel erhalten!“ angepriesen. Politessen kennen die Geräte aber und schreiben dann auch gerne mal als Anmerkung auf den Strafzettel, dass sie sich davon nicht täuschen lassen!
Mittlerweile gibt es allerdings auch digitale Parkuhren, die sich dezent hinter der Scheibe platzieren lassen. Diese Parkscheiben dürfen genutzt werden, wenn sie eine Zulassung haben. Der Nachteil: Einige Modelle schalten sich automatisch ein, sobald das Auto zum Stehen kommt und verringern dadurch natürlich die Parkzeit.
Die Verlockung: Parkuhr einfach weiterdrehen
Ihr habt vor dem Café geparkt, habt die Parkscheibe korrekt eingestellt – und die Zeit vergeht wie im Flug. Ihr habt weder Lust noch Muße, jetzt das Auto umzuparken oder gar wegzufahren. Streng genommen müsst Ihr nach dem Ablauf der Parkscheibe euer Auto von dem Parkplatz entfernen. Es gibt tatsächlich keine andere Möglichkeit, korrekt zu sein. Dabei ist die Verlockung so groß: Man könnte einfach die Parkscheibe weiterdrehen und nochmal die Zeit dort stehen bleiben und in Ruhe den Kaffee weiterschlürfen. Wenn Ihr die Parkuhr weiterdreht, ist das natürlich auf eigene Gefahr. Aber Ihr könnt es probieren. Einige Politessen lassen dann Gnade vor Recht walten. Andere sind ganz genau: Sie messen den Stand der Ventile der Reifen und können dadurch ersehen, dass das Auto nicht bewegt wurde! Dafür gibt es dann natürlich ein Knöllchen. Denn um weiter dort parken zu dürfen, müsstet Ihr theoretisch einmal um den Block fahren und dürftet Euch dann wieder auf den Platz stellen. Ihr könnt aber auch darauf hoffen, dass die nächste Politesse gnädig ist – natürlich auf eigene Gefahr!
Am Flughafen kommt Ihr mit Parkuhren meistens nicht weit
Wenn Ihr am Flughafen parken wollt, kommt Ihr mit Parkscheiben meistens nicht weit. Als Langzeit- oder Urlaubsparker schon gar nicht. Aber auch, wenn Ihr nur kurz Freunde oder Verwandte am Airport abholen wollt, kostet die halbe Stunde schon mal drei Euro und ein findiger Airport-Mitarbeiter steht sicher in Reichweite, um Euch abzuschleppen, falls Ihr keinen Schein zieht. Das geht am Flughafen ultra-schnell. Aufgrund der kurzen Parkdauer macht es hier jedoch kaum Sinn, abseits des Airports auf einem günstigen Platz zu parken. Das Einzige, was dann hilft, ist es, sich mit den Flugreisenden abzusprechen und sie ohne lange Haltedauer einzuladen. Für alle, die während des Urlaubs oder der Geschäftsreise länger am Flughafen stehen wollen, weiß Parkplatzvergleich Rat: Wir haben die günstigsten Parkplätze in Reichweite des Airports wie beispielsweise am Flughafen München, auf denen Ihr aber wesentlich günstiger stehen könnt als direkt an den Terminals.
12. April 2017
40935 Aufrufe
Ich habe auf einem Parkplatz geparkt mit Parkautomat wo 1 Stunde kostenfrei ist. Hier muss man ein Ticket ziehen und zusätzlich noch die Parkscheibe rauslegen, sonst gibt es ein Verwarnungsgeld. Das ist doch doppelt gemoppelt und zwingt einen immer zum Automaten. Mir erschließt sich der Sinn nicht.
Man sollte die beiden Begriffe „Parkuhr“ und „Parkscheibe“ nicht beliebig mischen. Hier geht es wohl durchgängig um die blaue PARKSCHEIBE, – eine Parkuhr ist etwas gänzlich Anderes. Ein Ratgeber sollte das wohl beherzigen….
Hallo
Habe auf dem Parkplatz eines Krankenhauses um 9:27 geparkt. 30 Min frei mit Parkschein. Da der Automat etwas weiter weg war und ich neu operiert wurde habe ich meine Scheibe korrekt eingestellt und bin zum Termin um 9:30. um 09:56 Uhr war ich zurück und eine knöllchen mit 30€ war da.
Haben die das recht, obwohl ich eine scheibe da hatte? Oder muss das Schein des Automats gezogen werden?
Hallo,
ich habe auf einem Parkplatz geparkt, auf dem in der Zeit von 8-20 Uhr für 6 Stunden mit Parkuhr geparkt werden darf.
Ich war kurz vor 7 Uhr da, habe die Parkuhr auf 7 Uhr gestellt und hatte bei meiner Rückkehr um 10 Uhr ein
10 € teures Knöllchen hinterm Scheibenwischer. Hätte ich die Parkscheibe auf 8 Uhr stellen müssen, um kein Knöllchen zu bekommen?
MfG B.Rosin
Bei zeitlich beschränkten Kurzzeitparken ist die Parkzeit auf der Parkscheibe auf den Strich der ersten halben Stunde nach Beginn des parkuhrpflichtigen Abschnittes zu stellen, wenn das Fahrzeug bereits vor der parkuhrpflichtigen Zeit abgestellt wird.
(BayObLG in NJW 78, 1275)