Parkplatzregelungen für Anwohner – Das Bewohnerparken
Viele Menschen leben in einer Wohnung und besitzen ein Auto. Dies ist zum Beispiel für berufliche Zwecke dringend erforderlich. Meist gibt es dazu auch einen Parkplatz, um sein Fahrzeug in der Nähe seiner vier Wände abstellen zu können. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, was unter anderem am Platzmangel liegen kann. Für die Bewohner eine sehr ärgerliche Situation, die aber durch das sogenannte Bewohnerparken gelöst wurde.
Das steckt hinter dem Begriff
Gibt es in der Nähe oder am Wohnungsstandort ein Bewohnerparkgebiet, dann kann man als Mieter einen Ausweis beantragen. Mit dieser Bescheinigung kann man anschließend kostenlos in einem dafür festgelegten Gebiet parken und erhält quasi eine sichere Abstellmöglichkeit für seinen Pkw. Der Sinn dahinter ist also der, dass man als Mieter öffentliche und eigentlich gebührenpflichtige Parkplätze kostenfrei benutzen kann. Das Bewohnerparken schreibt genaue Regeln vor, die sich sowohl auf den Antrag als auch auf das spätere Parken beziehen.
Diese Dinge sind zu befolgen und zu berücksichtigen
Man darf zwar mit dem Ausweis nach dessen Erhalt kostenfrei im gekennzeichneten Gebiet parken, doch die Beschaffung ist mit einer Gebühr verbunden. Sie richtet sich in erster Linie nach der gewählten Laufzeit, die meist 12, 18 oder 24 Monate beträgt. Im letzten Fall muss man mit rund 60 Euro rechnen, je nach Bewohnerparkgebiet kann es jedoch Unterschiede geben. Eine Verlängerung ist ebenfalls möglich und erfordert bei keiner Änderung (wie einem neuen Kennzeichen oder einer Namensänderung) meist nur die erneute Bezahlung der Gebühr.
Des Weiteren muss man berücksichtigen, dass man keinen Anspruch auf einen bestimmten Abstellort hat. Sollte also ein anderes Auto auf den eigentlich bevorzugten Parkplatz stehen, dann ist man gezwungen, einen anderen zu suchen.
Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Ausweis grundsätzlich nur für einen Pkw gilt. Es gibt aber die Möglichkeit mehrere Kennzeichen auf der Bescheinigung vermerken zu lassen, sodass ein häufiger Wechsel nicht zum Problem wird. Ein Freifahrtschein für all seine Fahrzeuge ist das aber nicht, es darf nämlich stets nur eines geparkt werden.
Die Voraussetzungen
Da das Bewohnerparken für Mieter ohne eigenen Parkplatz erschaffen wurde, bekommen Antragsteller nicht automatisch einen Ausweis. Stattdessen gilt es nachzuweisen, dass es tatsächlich in unmittelbarer Nähe keine Parkmöglichkeit gibt (zum Beispiel eine Garage oder ein privater Platz). Diese ist von allen die wichtigste Voraussetzung. Gebührenpflichtige Abstellorte sind übrigens keine Option, die Kosten würden sich auf ein untragbares Ausmaß im Monat beziehungsweise im Jahr belaufen.
Zusammenfassung
Hat man als Wohnungsmieter keinen Parkplatz dabei und gibt es in unmittelbarer Umgebung ebenfalls keine Abstellmöglichkeiten, dann kann man sich einen Ausweis besorgen und gegen eine Gebühr kostenlos an ansonsten gebührenpflichtigen Orten parken. Die Anzahl an verfügbaren Bewohnerparkgebieten variiert von Zeit zu Zeit, wobei die Einführung dieser in erster Linie von der Parksituation abhängt. Außerdem ist niemand zur Beantragung verpflichtet, es handelt sich ausschließlich um ein optionales Angebot.
Über die Autorin: Verena Mai ist für sz-immo in der Redaktion tätig. Recherchen und Kooperationen zu den Themengebieten Wohnen & Einrichten, Umzüge & Sicherheit im Haushalt gehören zu den bevorzugten Themengebieten.
7. August 2018
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