Sicher parken: Darauf sollten Sie unbedingt achten
Wer sich auf Geschäftsreise begibt oder entspannt in den Urlaub starten möchte, will sich nicht mit der lästigen Suche nach einem Parkplatz beschäftigen. Auch über die Sicherheit des für einige Tage oder Wochen abgestellten Autos möchte man sich so wenig Gedanken wie möglich machen. Worauf Sie bei der Wahl eines Parkplatzes in der Nähe des Flughafens besonders achten sollten, wenn Sie Ihr Fahrzeug sicher parken wollen, erfahren Sie im neuesten Beitrag des Parkplatzvergleich-Blogs.
Beschädigungen durch andere Nutzer des Parkplatzes
Beschädigungen am Fahrzeug können durch Vandalismus oder Diebstahl entstehen. Ein ungeschützter Parkplatz eignet sich daher nicht, wenn Sie sicher parken möchten. Zudem können auch andere Parkplatznutzer für Schäden verantwortlich sein. Gründe für Schäden am eigenen Fahrzeug durch andere Nutzer können sein:
- Anliegende Fahrzeuge werden ein- oder ausgeparkt.
- Türen anliegender Fahrzeuge werden geöffnet.
- Es kommt durch zu schnelles Fahren zu Beschädigungen durch Schottersteine.
- Es wird rücksichtslos mit Gepäck hantiert.
Wer Beschädigungen des eigenen Fahrzeugs durch andere Parkplatznutzer vermeiden möchte, sollte darauf achten, dass andere Kunden ihre Fahrzeuge auf dem jeweiligen Parkplatz nicht selbst fahren dürfen. Es gibt einige Parkplätze, auf denen die Fahrzeuge der Kunden nur durch die Mitarbeiter gefahren werden dürfen. Schäden können aber auch durch Marder, Katzen, Hagel und Sturm verursacht werden. Insbesondere Besitzer von Fahrzeugen mit luxuriöser Ausstattung möchten ihr Fahrzeug während des Urlaubs in Sicherheit wissen. Wer sein Auto zugriffsicher parken möchte, sollte sich für einen geschlossenen, überwachten und geschützten Parkplatz entscheiden. Geschlossene Garagen gelten hier als besonders empfehlenswert.
Sichern Sie sich Ihren Parkplatz rechtzeitig
Zum sicher Parken in der Nähe des Flughafens gehört auch die frühzeitige Parkplatzreservierung. Bei vielen Anbietern von Parkplätzen, egal ob in München, Stuttgart oder Frankfurt, ist eine vorherige Reservierung unbedingt notwendig. Diese Reservierung kann telefonisch oder online erfolgen. Zum einen muss ein Parkplatz für Sie reserviert werden. Kommen Sie kurz vor dem Abflug an und es steht kein Parkplatz mehr zur Verfügung, geraten Sie möglicherweise in Stress und müssen auf eine zumeist teure Parkplatzlösung direkt am Flughafen ausweichen. Zum anderen befinden sich viele günstige Parkplätze nicht direkt am Flughafen. Von den Parkplatzbetreibern wird daher ein Shuttle-Service zur Verfügung gestellt. Dieser Shuttle-Service muss geplant und organisiert werden, damit die Parkplatznutzer rechtzeitig zum Flughafen gebracht werden können. Kehrt man von der Reise zurück, wird man von den Parkplatzbetreibern auch wieder abgeholt. Es ist daher nicht ratsam, spontan zu einem solchen alternativen Parkplatz zu fahren. Melden Sie sich frühzeitig an, dann sind in der Regel noch Kapazitäten frei und der Transfer zum und vom Flughafen zurück kann sicher und termingerecht geplant werden.
Noch mehr Komfort genießen Sie, wenn Sie einen Parkplatz in Flughafennähe inklusive des Valet-Parkings buchen. Beim Valet-Parking fahren Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug direkt zum Flughafen, übergeben Ihr Fahrzeug dort und lassen dieses sicher parken. Ein Angestellter des Parkplatzbetreibers holt den Wagen ab und stellt ihn bei Ihrer Rückreise wieder zur Verfügung.
Sicher Parken in Flughafennähe
Den Urlaub entspannt genießen und das Auto in Sicherheit wissen – das geht nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug sicher parken können. Achten Sie bei der Parkplatzwahl darauf, dass der Parkplatz überdacht, befestigt, eingezäunt, beleuchtet und überwacht ist. Der Parkplatz sollte möglichst per Videoüberwachung sowie durch Mitarbeiter des Anbieters kontrolliert werden. Den passenden Parkplatz, der Ihre Ansprüche an Sicherheit und Komfort erfüllt, finden Sie durch einen Parkplatzvergleich auf Parkplatzvergleich.de.
Bild: Thinkstock: ‚Thomas Northcut/DigitalVision/Thinkstock‘
5. April 2016
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Habe bei „Parken zum fliegen“ einen Aussenstellplatz in Plieningen gebucht.
Bei der Ankunft war der Parklatz hoffnungslos überfüllt, es mussten erst Autos wegbewegt werden damit der Zugang zum Parkplatz frei wurde. Dann wurde ich in meinen „Parkplatz“ eingewiesen. Dadurch wurde jedoch ein Durchfahrweg ziehmlich blockiert. Meine Bedenken und der Hinweis, dass mein Auto noch keine Kratzer aufweist wurde ignoriert. Aus Zeitgründen war es mir auch nicht mehr möglich mich nach einer anderen Parkmöglichkeit umzusehen.
Es kamm wie es kommen musste, nach meinem Urlaub hat das Auto eine größere Schramme hinten links.
Bei der Kontaktaufnahme mit der Firma Parken zum Fliegen (Hoffmann) hat man mir nun mittgeteilt, dass die Firma nicht für Schäden haftet und ich eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei machen soll.
Ist diese Firma wirklich nicht Haftbar, somal ja der Parklatz total überfüllt war und der zu bzw. eingewiesene Parkplatz eine Engstelle darstellte. ????????
Hallo Karl,
der Parkplatzbetreiber ist generell erst einmal nicht für Schäden am Fahrzeug haftbar zu machen. Es ist das gleiche, als wenn du in einem öffentlichen Parkhaus oder einem öffentlichen Parkplatz bist.