Versteckte Kosten beim Fliegen: Darauf sollten Sie achten
Flüge können einfach und preiswert über das Internet gebucht werden. Leider verlangen recht viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter noch zusätzliche Gebühren. Nicht gerade wenig Urlauber sind in der Kostenfalle gelandet und haben für ihren Flug deutlich mehr bezahlt als erwartet. Reisende, die sich mit dem Thema versteckte Kosten beim Fliegen im Voraus beschäftigen, können diese vermeiden.
Bestimmte Zahlungsmethoden erhöhen den Flugpreis
Versteckte Kosten beim Fliegen sind leider keine Ausnahme. Bereits vor der eigentlichen Reise werden die Urlauber mit einigen Problemen konfrontiert. Nicht jede Zahlungsart ist kostenlos und viele Airlines reichen die Gebühren für die Bezahlung direkt an die Kunden weiter. Reisende, die ihren Flug per Kreditkarte bezahlen müssen unter Umständen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Viele Billig-Fluggesellschaften bieten ihren Kunden kostenfreie Zahlungsvarianten, wie zum Beispiel Online-Bezahldienste an. Die meisten Kunden möchten sich aber nicht umständlich einen Account erstellen und entscheiden sich gegen die kostenpflichtige Zahlungsvariante.
Teure Zusatzleistungen bei der Buchung
Bereits bei der Buchung eines Fluges gibt es mehrere Stolperfallen. Einige Fluggesellschaften versuchen den Reisenden zum Abschluss einer Zusatzleistung zu bringen. Zu diesem Zweck werden zusätzliche Leistungen, wie die Reiserücktrittsversicherung oder die kostenpflichtige Sitzplatzreservierung, auf der Bestellseite mit einem Häkchen aktiviert. Entfernt der Urlauber die Haken nicht, wird der Flug deutlich teurer. Gemäß einer EU-Verordnung muss der Endpreis inklusive aller zusätzlichen Kosten von den Anbietern kenntlich gemacht werden. Experten empfehlen, dass die Reisenden zur Sicherheit Screenshots von der Online-Buchung machen sollen. So haben die Urlauber im Ernstfall einen Beweis in der Hand.
Die Gepäckaufgabe wird zur Kostenfalle
Der Kerosinverbrauch eines Flugzeugs steigt mit jedem zusätzlichen Kilogramm. Aus diesem Grund geben die Airlines die Mehrkosten direkt an ihre Kunden weiter. Wird ein Gepäckstück im Voraus gebucht, dann fallen dafür zusätzliche Kosten von 15 Euro bis 35 Euro an. Urlauber, die das Gepäck erst am Flughafen dazubuchen, müssen noch tiefer in die Tasche greifen.
Das Handgepäck kann zusätzliche Kosten verursachen
Versteckte Kosten beim Fliegen können auch schnell durch das Handgepäck entstehen. Wie viel dieses insgesamt wegen darf, hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. In der Regel liegt das maximale Gewicht zwischen 6 Kilogramm und 12 Kilogramm. Die maximal zulässigen Maße sollten ebenfalls beachtet werden. Auch diese können sich von Airlines zu Airline stark unterscheiden. Bei manchen Fluggesellschaften muss das Handgepäck vor dem Flug gewogen und mit einem Label versehen werden.
Bei vielen Billigflügen kostet die Verpflegung extra
Wer bei einer Billigairline einen sehr preiswerten Flug-Tarif gebucht hat, muss sich über versteckte Kosten beim Fliegen nicht wundern. Die Urlauber bekommen an Bord in der Regel keine kostenlose Verpflegung und müssen entweder hungern oder in den Geldbeutel greifen. Den zusätzlichen Essens- und Getränkeservice lassen sich die Airlines sehr gut bezahlen. Ein Kaffee für rund 3 Euro oder ein einfach belegtes Sandwich für knapp 5 Euro sind leider keine Seltenheit. Viele Fluggesellschaften erlauben das Mitbringen von Essen und Getränken aus dem Transitbereich. Dadurch können versteckte Kosten beim Fliegen ohne Probleme vermieden werden.
Versteckte Kosten beim Fliegen vermeiden – Tipps
Reisende sollten sich genügend Zeit für die Buchung nehmen und die Angebote im Hinblick auf mögliche Kostenfallen und Zusatzkosten überprüfen. Stehen mehrere Zahlungsarten zur Auswahl, dann sollte eine kostenfreie Variante verwendet werden. Um versteckte Kosten beim Fliegen zu vermeiden, sollten sich Urlauber genau über die Gepäck-Zuschläge der jeweiligen Airline informieren. Die Extragebühren bei Umsteigeverbindungen können durch Direktflüge leicht vermieden werden.
Bild oben: © Gerhard Seybert – Fotolia.com
14. Dezember 2015
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